- Das Betreten des Valdakmyra ist vom 1. Mai bis einschließlich 30. Juni
und vom 10. August bis einschließlich 20. September nicht erlaubt (siehe Karte).
- Auf den Landflächen ist jedweder motorisierter Verkehr verboten.
- Camping, Zelten und das Aufstellen von Tarnvorrichtungen ist untersagt.
- Alle Tiere, insbesondere Vögel, stehen unter Schutz und dürfen nicht gejagt
oder gestört werden. Ausnahmen sind die Rotfuchsjagd vom 1. Oktober bis 1. April und die
Robbenjagd vom 1. Dezember bis 1. April.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden.
- Alle Pflanzen stehen unter Schutz, lediglich das Beerenpflücken, Pilzesuchen,
Beweiden, Feuermachen und Holzsammeln zum Gebrauch vor Ort ist erlaubt.
- Angeln ist nach den geltenden Regeln gestattet.